Venezuela : « Verbrechen gegen die Menschheit»

Donnerstag, 24. September 2020


(zas, 24. 9. 2020) Trump weiss, wann Wahlen fair sind: wenn er sie gewinnt. Deshalb sagte er kürzlich an einer Wahlveranstaltung: «Wir werden einen Sieg erringen, wie ihr ihn noch nie gesehen habt. Also, wir zählen auf das Bundesgerichtssystem, so dass wir einen Wahllabend haben, wo wir wissen, wer gewinnt. Nicht wo die Stimmen eine Woche oder zwei Wochen später gezählt werden.» Also ohne die vielen Millionen Stimmabgaben per Post, die, weiss er auch, «von Russland, China und all diesen anderen» mühelos gefälscht werden können. Diese Poststimmen werden traditionell von nicht republikanisch wählenden Segmenten der Unterklassen abgegeben, dieses Jahr erst recht wegen der Angst vor einer Covid-19-Ansteckung beim Schlange stehen. Die zu zählen, soll die Justiz verhindern – im Geist des Supreme Court 2000, als er die Nachzählung der Stimmen in Florida mit der Begründung verbot, sie könnte die Siegeschancen von George W. Bush zunichte machen.[i]



Auch Trumps Aussenminister weiss Bescheid in Sachen Fairness. Die in Venezuela für Dezember vorgesehenen Parlamentswahlen sind anti-fair. Denn der Chavismo könnte sie gewinnen. Weshalb Pompeo & Co. alles versuchen werden, um sie zumindest in Chaos enden zu lassen. Bleibt es dann bei gesteuerten paramilitärischen Offensiven aus dem Ausland im Verbund mit «Protesten» (auch bewaffneten) im Inland? Oder kommt es bis dann zu Grossoffensiven anderen Kalibers, wie von vielen befürchtet/angestrebt? Was etwa bedeuten die von Pompeo vor wenigen Tagen bekanntgegebenen US-guayanischen Armeepatrouillen zu Wasser und zu Luft an der venezolanischen Grenze? Auf jeden Fall eine neue Version der alten Kanonenpolitik, jetzt zugunsten von Exxon und Hess, die sich (übrigens auch minoritär der Ölmulti CNPC in chinesischem Staatsbesitz) aus einem riesigen Ölvorkommen in einem von Venezuela und Guyana beanspruchten Gebiet bedienen. Der Disput ist vor dem Internationalen Gerichtshof von Den Haag. Doch wofür auch auf ein Urteil warten?

Vor einer Woche zirkulierte in den transnationalen Medien die Nachricht, der UNO-Menschenrechtsrat habe Venezuela der systematischen «Verbrechen gegen die Menschheit» angeklagt. Worum es dabei geht, macht die nachfolgende Stellungnahme einer argentinischen Menschenrechtsorganisation deutlich. Fragt Pompeo. Zu realen Problemen, die von der «internationalen Gemeinschaft» zwecks Kriegstreiberei missbraucht werden, siehe etwa heute auf amerika21.de «Venezuela: Wir brauchen eine offene Debatte…».

______________

 

Zur «Internationalen Kommission» des UNO-Menschenrechtsrats

Redh*

Die Red de Artistas, Intelectuales y Movimientos Sociales en Defensa de la Humanidad (Redh), Kapitel Argentinien, analysiert den am 16. September 2020 veröffentlichten Bericht einer sogenannten Internationalen Unabhängigen Mission zu Venezuela. Diese Mission ist auf spezielle Weise am 27. September 2019 mit der Resolution 42/25 des UNO-Menschenrechtsrates erschaffen worden. Nach einer genauen Analyse des Berichts und der Untersuchung des Entstehens der Mission und ihres Berichts müssen wir öffentlich kundtun:

1.      Die Entstehung und Ingangsetzung der Internationalen Kommission erfolgte in einem Szenario absoluter Undurchsichtigkeit, die auch ihr Funktionieren im vergangenen Jahr charakterisiert hat. Weder konnten die Mechanismen zur Auswahl ihrer Mitglieder noch ihre Finanzierungsquellen identifiziert werden.  Dies führte unter anderem dazu, dass
a) zu einem ihrer Mitglieder ein chilenisch-stämmiger Anwalt ausgewählt wurde, der direkt mit der rechtlichen Verteidigung von Unterdrückern der Pinochetdiktatur verbunden ist und Beziehungen zu hohen Mitgliedern der Regierung der Diktatur und der extremen Rechte in Chile hat. Dieser Anwalt ist vom früheren mexikanischen Präsidenten Peña Nieto, gegen den heute Untersuchungen wegen Korruption und organisierter Kriminalität laufen, ausgewählt worden, um angeblich das Verschwindenlassen der 43 SeminaristInnen von Ayotzinapa zu untersuchen. Die Opferangehörigen hatten die Aktivitäten des Anwalts in Frage gestellt, da sie nur der Straffreiheit dienten.
b) eigenartigerweise drei Personen gewählt wurden, welche die Interessen von drei Staaten (Chile, Portugal, UK) vertreten, deren Regierungen die venezolanische demokratische Institutionalität nicht anerkennen. Sie sind eifrige Exekutoren der wirtschaftlichen und  finanziellen Blockade gegen das venezolanische Volk und verursachen so schwere Verletzungen der Menschenrechte auf Leben, Gesundheit und Ernährung.
c)  der aus drei Personen bestehenden Kommission für die Erarbeitung des Berichts ein Budget mit $ 2.7 Mio. ein ausserordentlich hohes Budget gewährt wurde, in einer ausserordentlichen Situation der Austerität für die UNO. Auch die Budgetverwaltung war von Mangel an Transparenz gekennzeichnet.

2.      Die für die Verfassung des Berichts benutzte Methodologie ist ebenfalls mit einem Mangel an Transparenz charakterisiert. Am meisten fällt aber der Mangel an wissenschaftlicher Genauigkeit und vor allem der Befolgung von Grundprinzipien für die Wahrheitsermittlung in Menschenrechtsfällen auf, etwa der Unparteilichkeit, der Ausgeglichenheit und der Gewichtung. Hier fällt auf, dass
a) die Kommission sich nie nach Venezuela begab, so dass sie auch keinen direkten Zugang zu den konsultierten Quellen inkl. Opfer, Offizielle und Prozessakten hatte. Als Fachleute auf juristischem Gebiet fällt uns auf, dass sie sich zu Untersuchungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei und zu Strafprozessen äussert, ohne direkten Zugang gehabt und ohne die administrativen und gerichtlichen Dossiers und die Beweismittel untersucht zu haben. Aussagen ohne Analyse dieser Beweismittel zu machen, stellt vor allem eine Kühnheit und einen Mangel an professionellem Ethos dar.
 b) die Kommission in Abschnitt 2 ihres Berichts erklärt, sie habe dafür optiert, die Untersuchungen für den Bericht an eine Gruppe von dreizehn in Panama residierenden Personen übertragen, deren Identität, Berufsausrichtung und Geeignetheit unbekannt ist, und die vor allem nicht vom Menschenrechtsrat der UNO ernannt worden waren. Es handelt sich als um private Vertragspartner, deren Auswahl von absolutem Fehlen von Transparenz charakterisiert ist, und die für diese strikt zivile und menschenrechtliche Mission auch «Militärexperten» umfasst.
c) die konsultierten Quellen, wie die Kommission in Abschnitt 10  ihres Berichts festhält, «öffentlich bekannte Informationen» einbeziehen, die in «Social Media (vor allem Facebook, Twitter, Instagram und Youtube), Blogs, Meinungsartikeln» zu finden sind, ohne dass die Frage der Beweiskraft dieser Medien und ihrer Inhalte thematisiert würde. Was der Bericht nicht erörtert, ist, dass die grosse Mehrheit dieser konsultierten Medien entweder Sektoren gehören, die Maduro-feindlich eingestellt sind, oder direkt von ausländischen Regierungen (USA, Kanada, UK, Deutschland und Frankreich) finanzierten Menschenrechtsorganisationen, die ebenfalls in klarer Opposition zur venezolanischen Regierung stehen, oder Personen, die mit dem Staatsstreich vom 30. April 2020[1] zu tun hatten.
d) die Kommission in Abschnitt 15 ihres Berichts eigentümlicherweise angibt, die Darlegungen von General Christopher Figuera als privilegierte Quelle zu benutzten. Figuera war nach erklärter Darstellung der Kommission einer der Verantwortlichen für den Putsch gegen Präsident Maduro vom 30. April 2020[2]. Er hat ein Interesse, die venezolanische Regierung zu schädigen. Dies ist für eine Menschenrechtsuntersuchung eine inakzeptable Vorgehensweise.

3.      Wie in Abschnitt 12 des Berichts erläutert, beschränkt er sich auf 223 angebliche Fälle von Menschenrechtsverletzungen in der 6-Jahres-Periode von 2014 bis 2020 – also auf 38 Fälle pro Jahr. Aber es wird auch festgehalten, dass davon nur 48 Fälle gründlich untersucht wurden, also 4 pro Jahr. Eigenartigerweise wird aber daraufhin gewiesen, dass zu weiteren 2891 Vorfälle ermittelt worden sei, aber dazu ist im Bericht nichts zu finden. Diesbezüglich besorgt uns, dass
a) der Bericht nicht erhellt, ob die sich in Panama befindliche Equipe Zugang zu den Gerichts- und Verwaltungsakten dieser 48 Fälle und weiter zu den Angehörigen der Opfer gehabt hat. Aber zusätzlich wurden die Handlungen der Polizei und der Justiz in diesen Fällen nicht untersucht. Alle Quellen werden verheimlicht oder grösster Unkenntlichkeit unterzogen, was klare Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Ermittlungshandlungen und Schlussfolgerungen dieser Equipe nährt.
b) Auf der Basis von 48 Fällen in 6 Jahren zum Schluss zu gelangen, dass eine staatliche Politik der Verbrechen gegen die Menschheit existiert, ist ziemlich schwierig. So schwerwiegend diese Vorfälle auch sein mögen – sie müssen ernsthaft untersucht werden einschliesslich der Frage nach Antworten des venezolanischen Staats – ist es ein Akt klarer Parteilichkeit, Verbrechen gegen die Menschheit zu konstatieren aufgrund einer Anzahl Fälle, die unter dem in der Region herrschenden Mittel an Rechtsfehlern zu liegen scheinen.
c) Der Inhalt dieses Berichts widerspricht den letzten Schlussfolgerungen der Hohen Kommissarin für Menschenrechte, Frau Michelle Bachelet, die sie in ihren mündlichen und schriftlichen Stellungsnahmen zuhanden des UN-Menschenrechtsrates formuliert hat. Bekanntlich hat das Hochkommissariat 2019 einen Kooperationsvertrag mit dem venezolanischen Staat abgeschlossen und ist seither mit einer Gruppe von Fachleuten der UNO im Land präsent. Diese Beziehung hat erlaubt, Menschenrechtsverletzungen anzugehen und insbesondere Kooperationsmechanismen zu ihrer Überwindung zu entwickeln. So hat das Büro Menschenrechtsverletzungen identifizieren können, aber hat auch die Anstrengung der Regierung Maduro zur Verbesserung dieser Vorfälle und Fortschritte in der Materie anerkannt.

4.      Mit ihrem Bericht scheint die Kommission das klare Ziel eines Konstrukts zu verfolgen, das die Einmischung ausländischer Staaten in die inneren Angelegenheiten Venezuelas und die Verletzung des Rechts seines Volks auf Selbstbestimmung legitimieren soll. Insbesondere scheint der Bericht auf die Rechtfertigung einer Wirtschafts-, Finanz- und Handelsblockade und der weiteren unilateralen Zwangsmassnahmen gegen das venezolanische Volk ausgerichtet zu sein. Aber er scheint auch darauf zu zielen, die Basis für eine grössere Intervention zu schaffen, eine Intervention in Form einer Militäraktion oder eines Lawfare-Mechanismus für einen Staatsstreich mittels pseudojuristischer Tricks vor dem Internationalen Strafgerichtshof.

[Am Ende des Textes ruft die REDH-Argentinien dazu auf, das Recht auf Selbstbestimmung anzuerkennen, «das Vorgehen der Mitglieder der ‘Internationalen Kommission’ in Funktion der UNO-Standards zu untersuchen», die im Bericht genannten 48 Fälle zu untersuchen und gegebenenfalls eine Wiedergutmachung anzuordnen sowie «den Kampf für Menschenrechte als Instrument für die Befreiung der Völker und die gesellschaftliche Transformation zu stärken und ihre Instrumentalisierung für das Durchsetzen von Herrschaftsbeziehungen zu vermeiden».]

·        19. September 2020, Comunicado REDH Argentina sobre “Comisión Independiente” para Venezuela del Consejo de DDHH de la ONU

 

_______________________

Reaktion des venezolanischen Generalstaatsanwaltes auf den Bericht:

Der venezolanische Generalstaatsanwalt Tarek William Saab] fügte an, dass sein Büro 804 FunktionärInnen und 123 Zivilpersonen der Verantwortung für die Verletzung der Menschenrechte beschuldigt hat. Sie gehören verschiedenen Sicherheitskräften an.

Diese Personen sind, führte er aus, wegen Mord, Folter, grausamer Behandlung oder unrechtmässiger Freiheitsberaubung angeklagt. Weiter wies er daraufhin, dass «die Staatsanwaltschaft seit August 2017 bis heute zahlreiche FunktionärInnen angeklagt hat. Das sind unwiderlegbare Zahlen, die wir dem Büro der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte mitgeteilt haben.»

·        vtv.gob.ve, 19. September 2020: Venezuela desmonta informe de supuestos expertos en DDHH y lo califica como monumento de propaganda de guerra

 



[i] Der damalige Chefeinpeitscher des Supreme Court, Antonin Scalia, schrieb: «Das Zählen von Stimmen zweifelhafter Legalität bedroht in meinen Augen den Antragsteller [Bush] mit nicht gutmachbarem Schaden, indem es einen Schatten auf das wirft, was er die Legitimität seiner Wahl nennt» (New York Times, 10. 10. 2000: «Contesting the Vote; The Court Ruling; Bush Has Sought Stay». Bush gewann dank des Verdikts des Gerichts mit angeblich 537 Stimmen Vorsprung die Elektorenstimmen Floridas und damit die Präsidentschaft. Zuvor waren unter Bushs Cousin Jeb, Gouverneur von Florida, zahlreiche Manöver zum Wahlrechtsentzug vor allem von Schwarzen und zur ebenfalls rassistisch orientierten Nicht-Zählung vieler abgegebener Stimmen durchgesetzt worden. Als die Demokratische Partei eine Nachzählung in einigen Countys verlangte, verhinderte diese ein republikanischer Mob mit Aktionen zur Sprengung der Nachzählung, bis er vom Supreme Court Recht bekommen hatte. In Correos 126 von Januar 2001 ist dazu ein längerer Artikel erschienen, dessen Lektüre heute die Kontinuität deutlich macht, in der der aufkommende Faschismus in den USA steht.



 

[1] A. d. Ü.: Gemeint ist der 30. April 2019.

[2] A. d. Ü.: S. Endnote 1