06.12.2014 Brasilien / Wirtschaft
Ermittlungen gegen São Paulos U-Bahn-Kartell verschärft
Staatsanwaltschaft fordert Millionen-Entschädigungen
wegen Kartellabsprachen und Auflösung von Firmen in Brasilien. Auch
Siemens betroffen
Von
Christian Russau
amerika21
São Paulo. Die Staatsanwaltschaft des
Bundesstaats von São Paulo hat wegen des sogenannten U-Bahn-Kartells
Entschädigungen in Millionenhöhe sowie die Auflösung von zehn Firmen,
darunter Siemens Brasilien, Alstom Brasilien und Bombardier Brasilien,
gefordert. Dies geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft vom 4. Dezember 2014 hervor.
Den Firmen Siemens Ltda, Alstom Brasil Ltda, CAF Brasil Ltda, TTrans, Bombardier Ltda, MGE Ltda, Mitsu & CO (Brasil) S.A., Temoinsa do Brasil Ltda, Tejofran Ltda und MPE wirft die Behörde vor, im Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2002 bei Ausschreibungsverfahren für die Wartung von U-Bahnzügen der Stadt von São Paulo Kartellabsprachen untereinander getroffen zu haben und bei Verträgen in Höhe von insgesamt 418.315.055,38 Reais (umgerechnet rund 130 Millionen Euro) einen Kartellaufschlag von 30 Prozent erhoben zu haben.
Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, die auch auf Aussagen von führenden Siemens-Mitarbeitern beruhen, hätten die Firmen Absprachen über die Höhe der jeweils zu stellenden Gebote getroffen, um so den durchschnittlichen Aufpreis von rund 30 Prozent erzielen zu können. Laut den Anklagevertretern hätten sich die Firmen im Rahmen des Bieterverfahrens auch vorab darüber verständigt, dass die jeweils als Verlierer aus dem Bieterverfahren hervorzugehenden Firmen mit Absicht Formfehler in die Bewerbungen eingebaut hätten, um so dem vorab beschlossenen Sieger der Ausschreibung den Zuschlag zu ermöglichen. Als drittes Kartellvergehen der Beschuldigten werden die vorab getroffenen Abmachungen aufgeführt, dass nach den Ausschreibungen keine Überprüfungseinsprüche der offiziell im Gebotsverfahren unterlegenen Bieter erfolgen.
Laut der Tageszeitung Globo fordert die Behörde 130 Millionen Euro Entschädigung für die Kartellabsprachen zwischen 2000 und 2002 sowie für die zehn mit Firmensitz in Brasilien tätigen Konzerne die richterliche Schließung, darunter befinden sich die Töchterkonzerne von Bombardier, Alstom und Siemens. Eine Schließung der Firmen sei "die einzig wirksame Maßnahme, die unerlaubten und schädlichen Aktivitäten [der Firmen] zu unterbinden", so die Staatsanwälte in ihrer Anklageschrift.
Siemens Ltda erzielte nach eigenen Angaben im Geschäftsjahr 2013 (1. Oktober 2012 – 30. September 2013) in Brasilien einen Umsatz in Höhe von 1,95 Milliarden Euro und beschäftigt derzeit rund 8.000 Mitarbeiter in Brasilien. Erst im August 2013 war Siemens Brasilien wegen Korruptionsvorwürfen bei Ausschreibungen der brasilianischen Post und Telekom von allen öffentlichen Ausschreibungen für fünf Jahre ausgeschlossen worden. Dieser Ausschluss war im Januar 2014 von einem brasilianischen Gericht bestätigt worden. Siemens ging damals in Berufung und bekam Recht. Das Handelsblatt zitierte aus dem Richterentscheid, der Siemens freisprach, "um Schaden vom öffentlichen Gesundheitswesen abzuwenden", so das Gericht damals. Offenbar ließ die Marktmacht von Siemens in einem anderen Wirtschaftssektor die Richter davor zurückschrecken, Siemens von öffentlichen Aufträgen abzuschneiden. Nach Angaben des Unternehmens stammen 30 Prozent aller Geräte für die medizinische digitale bildgebende Diagnostik in Brasilien von Siemens. Schon damals erfolgte also kein Freispruch von den Bestechungsvorwürfen an sich.
Den Firmen Siemens Ltda, Alstom Brasil Ltda, CAF Brasil Ltda, TTrans, Bombardier Ltda, MGE Ltda, Mitsu & CO (Brasil) S.A., Temoinsa do Brasil Ltda, Tejofran Ltda und MPE wirft die Behörde vor, im Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2002 bei Ausschreibungsverfahren für die Wartung von U-Bahnzügen der Stadt von São Paulo Kartellabsprachen untereinander getroffen zu haben und bei Verträgen in Höhe von insgesamt 418.315.055,38 Reais (umgerechnet rund 130 Millionen Euro) einen Kartellaufschlag von 30 Prozent erhoben zu haben.
Laut Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft, die auch auf Aussagen von führenden Siemens-Mitarbeitern beruhen, hätten die Firmen Absprachen über die Höhe der jeweils zu stellenden Gebote getroffen, um so den durchschnittlichen Aufpreis von rund 30 Prozent erzielen zu können. Laut den Anklagevertretern hätten sich die Firmen im Rahmen des Bieterverfahrens auch vorab darüber verständigt, dass die jeweils als Verlierer aus dem Bieterverfahren hervorzugehenden Firmen mit Absicht Formfehler in die Bewerbungen eingebaut hätten, um so dem vorab beschlossenen Sieger der Ausschreibung den Zuschlag zu ermöglichen. Als drittes Kartellvergehen der Beschuldigten werden die vorab getroffenen Abmachungen aufgeführt, dass nach den Ausschreibungen keine Überprüfungseinsprüche der offiziell im Gebotsverfahren unterlegenen Bieter erfolgen.
Laut der Tageszeitung Globo fordert die Behörde 130 Millionen Euro Entschädigung für die Kartellabsprachen zwischen 2000 und 2002 sowie für die zehn mit Firmensitz in Brasilien tätigen Konzerne die richterliche Schließung, darunter befinden sich die Töchterkonzerne von Bombardier, Alstom und Siemens. Eine Schließung der Firmen sei "die einzig wirksame Maßnahme, die unerlaubten und schädlichen Aktivitäten [der Firmen] zu unterbinden", so die Staatsanwälte in ihrer Anklageschrift.
Siemens Ltda erzielte nach eigenen Angaben im Geschäftsjahr 2013 (1. Oktober 2012 – 30. September 2013) in Brasilien einen Umsatz in Höhe von 1,95 Milliarden Euro und beschäftigt derzeit rund 8.000 Mitarbeiter in Brasilien. Erst im August 2013 war Siemens Brasilien wegen Korruptionsvorwürfen bei Ausschreibungen der brasilianischen Post und Telekom von allen öffentlichen Ausschreibungen für fünf Jahre ausgeschlossen worden. Dieser Ausschluss war im Januar 2014 von einem brasilianischen Gericht bestätigt worden. Siemens ging damals in Berufung und bekam Recht. Das Handelsblatt zitierte aus dem Richterentscheid, der Siemens freisprach, "um Schaden vom öffentlichen Gesundheitswesen abzuwenden", so das Gericht damals. Offenbar ließ die Marktmacht von Siemens in einem anderen Wirtschaftssektor die Richter davor zurückschrecken, Siemens von öffentlichen Aufträgen abzuschneiden. Nach Angaben des Unternehmens stammen 30 Prozent aller Geräte für die medizinische digitale bildgebende Diagnostik in Brasilien von Siemens. Schon damals erfolgte also kein Freispruch von den Bestechungsvorwürfen an sich.