50 Jahre nach Beginn der Kuba-Blockade: Immer mehr Unternehmen setzen US-Gesetze auch in der EU durch Berlin/Havanna. Der Streit um die Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba in Ländern der Europäischen Union durch den Internetbezahldienst Paypal setzt sich nun trotz eines gerichtlichen Vergleichs in Deutschland fort. Nach Informationen von amerika21.de ist bei deutschen Zollbehörden ein Ermittlungsverfahren wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen die Außenwirtschaftsverordnung anhängig. Das Verfahren fällt mit dem 50. Jahrestag der US-Gesetze gegen Kuba zusammen, die im Februar 1962 von Präsident John F. Kennedy unterzeichnet worden waren.
Das nun eingeleitete Ermittlungsverfahren bestätigte auf Anfrage von amerika21.de ein Mitarbeiter des Hauptzollamtes Karlsruhe. Geprüft wird demnach, ob die Sperrung von Paypal-Konten von Kunden, die Waren aus Kuba vertreiben, einen Verstoß gegen die Außenwirtschaftsverordnung darstellt. Der in Luxemburg ansässige Bezahldienst Paypal Europe hatte sich bei solchen Sperrungen ausdrücklich auf die US-Blockadegesetze berufen. An diese sei man als Tochterunternehmen des US-amerikanischen Ebay-Konzerns gebunden.
Doch eben diese Verpflichtung hatten betroffene Onlinehändler in Abrede gestellt. Ein Unternehmen hatte Ende vergangenen Jahres gegen die Sanktionsmaßnahme von Paypal geklagt. Vor einem Gericht im bayrischen Traunstein erzielten beide Seiten einen Vergleich: Paypal gab das Konto des Onlinehändlers wieder frei, im Gegenzug verpflichtete sich das Internetportal, Waren aus Kuba künftig anderweitig abzurechnen. Der Hauptstreitpunkt ist damit weiter ungelöst und beschäftigt nun Bundesfinanzverwaltung und Zollbehörden.
Nach den Berichten über den Paypal-Streit im vergangenen Jahr wiesen Leser amerika21.de auf weitere vergleichbare Fälle hin. So bietet das Reiseportal Swoodoo keine Ziele in Kuba mehr an. Begründet wird die Einschränkung damit, dass das Internetunternehmen seit Mai 2010 der US-amerikanischen Firma Kayak angehört. Deswegen müsse sich Swoodoo bei der Suche nach Reisezielen in Kuba an die Washingtoner Blockadegesetze halten, die es US-amerikanischen Firmen und ihren ausländischen Zweigstellen verbiete, Reisen nach oder in Kuba anzubieten. Dies betreffe auch andere Reiseportale mit Hauptsitz in den USA.
Tatsache ist, dass Brüssel durch eine sogenannte Blockierregelung bereits 1996 ausdrücklich die Anwendung der US-Blockadegesetze gegen Kuba in EU-Mitgliedsstaaten verboten hat. Dessen ungeachtet setzen offenbar aus Druck der US-Behörden immer mehr Unternehmen mit Hauptsitz in den USA die Blockadebestimmungen auch in der EU durch.
Angesichts der Blockade fordert das Netzwerk Kuba, ein Zusammenschluss von rund 40 Solidaritätsgruppen, die Bundesregierung nun dazu auf, "sich in internationalen Gremien und der EU für das Ende der US-Blockade gegen Cuba einzusetzen und es nicht zu dulden, dass die Blockade gegenüber deutschen Händlern durchgesetzt wird".
Die alljährliche fast einstimmige Verurteilung der USA durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen in den letzten 20 Jahren sei bislang nur symbolisch gewesen, kritisiert das Netzwerk Cuba. Die UNO und auch andere internationale Gremien müssten daher endlich aktiv werden: "Beispielsweise muss die WTO angemessene Strafzölle gegen die USA verhängen. Die bisherige Doppelmoral internationaler Politik muss ein Ende haben."