Erklärung des El-Salvador-Bundestreffens 2019
Die
El-Salvador-Solidaritätsgruppen, die sich vom 8. bis 10. November 2019
in Frankfurt am Main zu ihrem jährlichen Koordinationstreffen versammelt
haben, stellen zur Frage der Wasserversorgung in El Salvador fest:
El Salvador hat
internationale Pakte unterzeichnet und ratifiziert, die das
Menschenrecht auf Trinkwasser und Abwasserbeseitigung schützen. Sowohl
der Internationale Pakt für die wirtschaftlichen, sozialen und
Kulturellen Rechte der Vereinten Nationen als auch eine spezifische
Resolution der UN-Generalversammlung anerkennen ausdrücklich das
Menschenrecht auf Trinkwasser und Abwasserbeseitigung.
Gleichwohl hat der Staat El
Salvador das Menschenrecht auf Wasser weder in der Verfassung noch in
der Gesetzgebung verankert. Ganz im Gegenteil wird im Parlament ein
Entwurf für ein Wassergesetz debattiert, das eine Aufsichtsbehörde
vorsieht, in der die privatwirtschaftlichen Interessen die Mehrheit
haben, wenn es um die Verteilung und Tarifierung des Wassers geht.
Der Erzbergbau im Tagebau
gefährdet weiterhin das Menschenrecht auf Wasser, obwohl es ein Gesetz
gibt, das ihn verbietet. So gibt es keine Verträge, die die wichtigsten
Wassereinzugsgebiete El Salvador vor Infiltrationen aus den
Nachbarländern schützten, welche durch Bergbau in anderen Ländern
entstehen. Auch unternehmen die salvadorianischen Regierungen nichts
gegen die anhaltende Verschmutzung des Oberflächenwassers mit Giften aus
den aufgelassen Bergwerken des Landes.
Weil es kein an den
Menschenrechten orientiertes Wassergesetz gibt, nutzt die
Privatwirtschaft das Wasser ohne jegliche Kontrolle. Das Menschenrecht
auf Wasser wird auch durch Infrastrukturprojekte, die unregulierte
Ausweitung des Zuckerrohr-Anbaus und Luxuswohnbauprojekte verletzt. Zu
nennen sind die Projekte für „gated communities“ im Valle del Ángel in
der Region San Salvador und „Nueva Acrópolis“ in der Region Sonsonate.
Beide Projekte verbrauchen überproportional viel Grund- und
Oberflächenwasser.
Die Wirtschaft, die
Industrialisierung und die übermäßige Ausbeutung der Naturressourcen
sind schädlich für die Umwelt. Das rein an wirtschaftlichen Interessen
orientierte Wachstum hat zu Klimaveränderung und Bedingungen geführt,
die zu Wasserknappheit im Land geführt haben; davon ist vor allem die
arme Bevölkerung betroffen. Deshalb müssen Gemeinschaftsgüter wie das
Wasser geschützt und Nachhaltigkeit sichergestellt werden.
Aus den genannten
Gründen unterstützen wir die Forderungen unserer Partnerinnen und
Partner von den sozialen Bewegungen in El Salvador:
- Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser in der Verfassung und in der Gesetzgebung durch das Parlament El Salvadors. Vorrang für den menschlichen Verbrauch von Wasser. Einhalten der internationalen Verpflichtungen auf diesem Gebiet.
- Wasser muss zu einem öffentlichen Gut erklärt und seine Privatisierung unterbunden werden.
- Schaffung einer Aufsichtsbehörde, die dem öffentlichen Interesse genügt und Ausschluss der Privatwirtschaft von der Wasserversorgung.
- Schaffung eines demokratischen Tarifsystems, durch das Wasser bezahlbar wird und bei dem die Preise am Verbrauch orientiert sind.
- Vollständige Umsetzung des Gesetzes zum Verbot von Erzbergbau (Ley de Prohibición de la Minería) und Maßnahmen zur Unterbindung der Verschmutzung des Grundwassers durch Substanzen aus aufgelassenen Bergwerken. Bemühung um binationale und regionale Verträge zum Schutz der Wassereinzugsgebiete.
Frankfurt a. M., 10. November 2019