Honduras: Internationaler Strafgerichtshof erfüllt Erwartungen und Funktion

Freitag, 29. November 2013



(zas, 29.11.13) Der Internationale Strafgerichtshof enttäuscht die in ihn gesetzten Erwartungen nicht. Voller Freude berichteten gestern die honduranischen Regimemedien, dass die Anklagebehörde des Gerichtshofes das von Menschenrechtsorganisationen angestrengte Verfahren gegen das Putschregime wegen Verbrechen gegen die Menschheit eingestellt habe. Das honduranische Aussenministerium veröffentlichte ein Communiqué, in dem es die Begründung der Staatsanwaltschaft dieses Gerichtshofes u. a. so resümiert:


"Bezüglich der Beschuldigung massenhafter, angeblich auf die Vorfälle des 28. Juni 2009 [Putschtag] zurückgehender Menschenrechtsverletzungen, anerkennt die Anklagebehörde, das es Einschränkungen bei der Bewegungs-, Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit und eine grosse Anzahl kurzer Verhaftungen gab; bezüglich dieser Einschränkungen kann man, auch wenn sie allenfalls mit einer reduzierten Anzahl gravierenderer Handlungen verbunden gewesen wären, nicht argumentieren, sie hätten einen massiven Angriff gegen die damaligen Regimeoppositionellen dargestellt. […] Angesichts des Fehlens konstitutiver Handlungen für einen massiven und systematischen Angriff auf die honduranische Bevölkerung, hat die Staatsanwaltschaft auch die Idee verworfen, die Dekrete zur Einschränkung der Bewegungs-, Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit oder die Schaffung eines Krisenmanagementkabinetts hätten eine Regierungspolitik mit dem Ziel der Unterdrückung der Opposition zum Regime dargestellt. Gleicherweise können die für die Aufrechterhaltung der Kontrolle des Landes ergriffenen Massnahmen nicht als Teil einer einer vorsätzlichen Politik gegen die Regimeopposition betrachtet werden".


Wie denn auch? Die paar hundert selektiver und bei Demos Ermordeter der Resistencia, die paar tausend Gefolterten, die paar hunderttausend in Angst und Schrecken Versetzter – alle, alle rein zufällig in der Opposition zum Regime – das war ein Kollateralschaden einer auf neutrale Ordnung bedachten Handlungsweise.

Auf der Homepage des Internationalen Strafgerichtshofs ist der Entscheid der Anklagebehörde nicht zu finden.  Vermutlich wird da noch ein wenig trickreicher argumentiert als vom honduranischen Aussenministerium dargestellt, in der Art, das ein feines Naserümpfen ob der putschistischen Gewalt zwar erahnbar wird – selbstredend ohne jegliche praktische Folge. Der putschende Armeechef, Romeo Vásquez, und der erste Putschpräsident Micheletti (Goriletti), freuen sich in den Medien. Der General meint, jene, die ihn eines unlauteren Handelns bezichtigt haben, müssen das mit Gott ins Reine bringen, ein Motiv, das auch Goriletti betont, zusätzlich zu seinem alten, vom Internationalen Strafgerichtshof jetzt gestützten Anliegen: Die meisten MenschenrechtlerInnen "gehören zur Linken in diesem Land und es ist Zeit, dass die Behörden diese Sorte von Dingen stoppen, weil das die Menschenrechtsarbeit verwirrt" (La Tribuna, 29.11.13).

Nur weil ein paar Killer in Kenya und anderen Ländern sich hinter diesem Argument verstecken, soll es falsch sein, dass der Internationale Strafgerichtshof ein Kolonialgerichtshof ist?

Bueno, wie die Strassenweisheit in Honduras weiss: "Solo el pueblo salva el pueblo – Nur das Volk rettet das Volk". Zeit, Illusionen abzulegen