(zas, 22.4.15) Am 14. April 2015, mehr als sechs
Wochen nach den Parlaments- und Gemeindewahlen, ordnete die
Verfassungskammer des Obersten Gerichts eine komplette Neuauszählung der
Stimmen für die Parlamentswahlen im bevölkerungsreichsten Departement San
Salvador an. Das Ganze markiert einen weiteren Schritt hin zu einem langsam per
Justizputsch gelenkten Land. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass 1.
Mai, Tag des Beginns der neuen Legislaturperiode, kein funktionierendes
Parlament zusammentreten kann.
Wahltechnisches
Doch zuerst ein paar Angaben: Die Kammer gab dem
Ansinnen von drei gescheiterten Kandidaten des Rechtsblocks statt, die nicht
etwa gegen siegreiche linke KandidatInnen rekurrierten, sondern gegen die
Kollegen aus der eigenen Partei, die das Rennen gemacht haben. Kernargument:
Bei der Auszählung an den Wahltischen seien die Präferenzstimmen (mit der
bestimmte KandidatInnen gegenüber anderen der gleichen Parteiliste bevorzugt
werden) zum Nachteil der Kläger unkorrekt gezählt worden. Zudem sei die Zählung
der Stimmen auf den offenen Listen (in El Salvador gekreuzte Stimme genannt) –
man wählt KandidatInnen verschiedener Parteien – ebenfalls zu ihrem Nachteil
verfälscht worden. Die Kläger forderten deshalb die Neuauszählung aller im
Departement San Salvador abgegebenen Stimmen für die Parlamentswahl. Gleiches
verlangte auch der bisherige Abgeordnete der Kleinpartei CD, Douglas Avilés. In
seinem Fall liegt die Sache etwas anders: Bei der drei Wochen dauernden
„definitiven“ Auszählung unter Leitung des Wahlgerichts TSE, deren Resultate
Ende März bekannt wurden, kam es zum Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen ihm und dem
Kriegsverbrecher und General Mauricio Vargas (von der ARENA-Partei). Dabei
wurden sechs Urnen der Stadtgemeinde Mejicanos im Departement San Salvador wegen
angeblichen massiven Fehlern in den Akten „auf Null gesetzt“, d.h., aus der
Auszählung ausgeschieden. Ermöglicht wurde das, weil an dem die Wahlakten von
Mejicanos überprüfenden Tisch der
Rechtsblock um ARENA auch den Vertreter der GANA-Partei kaufen konnte und damit
die Stimmenmehrheit erlangte. Dass damit der General begünstigt wurde, macht
ein Blick auf das Wahlgesetz verständlich: Die Anzahl gültiger Stimmen im
Departement X wird durch dessen Anzahl Abgeordneter dividiert. Die Parteien
erhalten soviele Abgeordnete, wie sie sie dieses Rechenergebnis, den Quotienten,
ein Mal oder mehrere Male erzielen. Wenn in einem Departement mit sagen wir
sieben Abgeordnetensitzen die Parteien den Quotienten nur fünf Mal erreichen,
bekommen jenen beiden Parteien die fehlenden Sitze, die am meisten sog.
Reststimmen gemacht haben, also dem Quotient am nächsten kommen. Das kann eine
Partei sein, die den Quotient schon mehrmals erreicht hat, oder eine Partei,
deren Gesamtstimmen unter dem Quotient liegen. Im vorliegenden Fall hätte der
Einbezug der sechs Wahltische von Mejicanos den departementsweiten Quotienten
derart erhöht, dass ARENA dafür so viele Reststimmen hätte abgeben müssen, dass
Konkurrent Avilés das Rennen gemacht hätte. Dies ergab sich aus den den
Parteien vorliegenden betreffenden Aktenkopien, aus denen auch hervorgeht, dass
die angeführten „massiven Fehler“ in den Akten offenbar schlicht erlogen waren
und auf jeden Fall nie eine Streichung der sechs Wahltische hätten nach sich
ziehen dürfen. Allerdings hatte danach das Wahlgericht die Überprüfung aller im
Departement vorliegenden angefochtener Wahlzettel, bei denen sich die
Wahltische nicht hatten einigen können, angeordnet. Denn hier war der einzige
im Wahlgesetz angeführte Anlass gegeben, um die Wahlurnen nach ihrer Auszählung
durch die Wahltische zu öffnen: Die Anzahl der umstrittenen Stimmen übertraf nämlich
die Differenz zwischen Vargas und Avilés. Bei dieser Sichtung der umstrittenen
Stimmen gelangte das TSE zu ihrer an sich definitiven Beurteilung. Und ARENA
holte sich dabei offenbar genügend Stimmen, um den beschriebenen Quotientfaktor
neutralisieren zu können.
Die Warnung
Zur jüngsten Resolution der Verfassungskammer sagte
Medardo González, Generalsekretär des FMLN, vor wenigen Tagen in einem
Radiointerview: Sie „erfüllt alle
Vorahnungen, die wir in den vergangenen Monaten in der Kritik an Form und
Rhytmen der Urteile der der Kammer gehabt haben. Eine Kritik, die die OAS in
ihrem Bericht bestätigt. Wir sagten, dass die Beschlüsse, wie die individuellen
Präferenzstimmen – es gab eine Diskussion, in der ARENA ihre Ansichten
durchbringen wollte, so dass am Schluss die Kammer die Entscheidung über die
Bewertungsmodalität dieser Stimmen traf, ganz im Sinne von ARENA – dass die
Rechtssicherheit des passiven Wahlrechts, also der Kandidaten, nicht garantiert
sei. Und dass wir das Risiko eingehen, von nun an zu sehen, wie Verfassungsrekurse
wegen angeblicher Verletzung individueller Rechte Wahlresultate beeinträchtigen werden. Und [die
Entscheide] den einzelnen Kandidaten Recht geben würden, logisch, denn kein
Kandidat kann an jeder Urne sein, um zu garantieren, dass seine Präferenzstimmen
richtig gezählt werden. […] Jetzt befinden wir in dieser Lage. […] Niemand soll
die Warnung vor dem Beschluss der Kammer acht Tage vor dem Wahltermin
vergessen, der, das muss man richtig sehen, nicht die Form der Stimmabgabe,
sondern die Form der Validierung der Stimme in der Auszählung betraf. Also die
Arbeit der Wahltischdelegierten [der Parteien]; acht Tage vor einem Wahltermin,
der auf der Ausbildung von nicht-professionellen Personen beruht. Das betraf
160‘000 Wahltischdelegierte, die in einer Woche ausgebildet werden mussten. Damals
warnten einige davor, dass die vier Herren der Kammer möglicherweise die
Bedingungen schufen, um Mittel zu finden, feste Wahlergebnisse zu verhindern,
um die Voraussetzungen für eine totale Destabilisierung zu schaffen, für einen
Präzedenzfall für die massive Öffnung der Urnen. Jetzt sind es 28 % der Stimmen
landesweit, die erneut gezählt werden. Von jetzt an gibt es bei jedem
Wahlprozess eine juristische Instabilität, denn die Kammer kann sich mit
Verweis auf den Präzedenzfall 2015 stets zugunsten irgendeines Rekurses
irgendeines Kandidaten aussprechen. Wenn die Resultate den rechten nicht
passen, können sie von vier oder drei Personen der Verfassungskammer umgestossen
werden.“
Parlament oder nicht? Scheissegal.
Die neue Order der Verfassungskammer schuf auf der
praktischen Ebene viele Probleme und höhlte die verfassungsmässige
Gewaltenteilung weiter aus. Die Resolution war so abgefasst, dass nicht klar
war, ob die Kammer eine „Nachzählung“ der nur der Akten oder tatsächlich aller
Stimmzettel meinte. In einer „Präzisierung“ vom 17.
April 2015 bestätigte die Kammer diesen letzten Fall und erstreckte die
Frist für die Nachzählung bis spätestens 27. April, nachdem sie nicht mehr
ignorieren konnte, dass die ursprünglich gesetzte Frist vom 21. April schlicht
nicht einzuhalten war. Es scheint allerdings
fraglich, ob die neue Frist realistisch ist. Erinnern wir uns: Für die erste
Auszählung der 2872 Wahltische im Departement San Salvador brauchten die
ParteienvertreterInnen an den Urnen aufgrund der komplizierten
Auszählungsbedingungen oft bis in den späten Vormittag des folgenden Morgens.
Beteiligt waren landesweit mehrere zehntausend Parteidelegierte. Die stehen
jetzt nicht mehr zur Verfügung. Das Personal des TSE ist sehr beschränkt,
abgesehen davon, dass für den ganzen Aufwand – man rechnet mit anderthalb
Millionen Dollar – noch kein Budget zur Verfügung steht. Für die Überprüfung
der landesweit 10‘621 Urnenakten (der vorher erwähnten „definitiven“
Auszählung) brauchten die von Kadern der Parteien besetzten Gremien drei
Wochen! Doch am 1. Mai muss laut Verfassung das neu gewählte Parlament
zusammentreten. Was aber tun, wenn die „Nachzählung“ der Wahlzettel bis dann
nicht abgeschlossen wäre? Vermutlich käme dann die von der Verfassungskammer
erfundenen „provisorischen“ Ausweise für die neu gewählten ParlamentarierInnen
zum Tragen.
Machtanspruch
Denn die Kammer geruhte mit ihrem Obrigkeitsspruch
zu warten, bis das Wahlgericht TSE am 14. April die laut bisherigem Recht
definitiven Ausweise für die Gewählten ausgestellt hatte. Die Rekurse lagen
seit fast einem Monat vor, doch der Kammer war es ein Anliegen, ihren Spruch
auf den Tag zu terminieren, an dem das TSE endlich – nach langem Warten – die
Ausweise in einer feierlichen Zeremonie überreicht hatte. Es ging ihr darum,
ihren absoluten Machtanspruch zu demonstrieren und das von den Rechten
angefeindete TSE blosszustellen. Von der Verfassung her hat die Kammer diese
Macht gar nicht, doch scheint gegen ihre faktische Ausübung kein Gras gewachsen
zu sein. Zwar nennt Verfassungsartikel 208 das TSE die „höchste Autorität“ in
Wahlsachen, doch weiss sich Kammer für Verfassungsverletzungen zuständig, deren
Existenz sie nach Belieben „interpretiert“.
TSE-Präsident Julio Olivo, zuvor Dekan der
Jura-Fakultät der Nationaluniversität, meinte
gestern im Fernsehen: Die Kammer „will
Macht demonstrieren … Die Macht der Staatsorgane zu hinterfragen, das ist die
politische Funktion, die sie ausübt und die keine Grenzen kennt“. Für Chaos
bei den letzten Wahlen (s. die verschiedenen Blogeinträge seit dem 1. März,
zuletzt von Ende März hier)
ist die Kammer an erster Stelle verantwortlich. Vier Monate vor dem Wahltermin
setzte sie mit 4:1 Stimmen die Modalität der „gekreuzten Stimme“ (offene Liste)
durch, gegen den Einwand ihres Präsidenten, der darauf hinwies, dass die Zeit
für eine reibungslose Einführung dieser Fundamentalveränderung nicht reiche. Zwei
Monate vor dem Urnengang änderte sie die Modalität der Bewertung der gekreuzten
Stimmen und nur eine Woche vor dem Wahltag vom 1. März erliess sie aus heiterem
Himmel eine weitere, die Auszählungsmodalitäten verändernde Verordnung. Ihre
Reihe von „Interventionen“ vor der letzten Wahl trug enorm zu der Auszählung
offenkundig werdenden Desorientierung der Mitglieder der Wahltischgremien bei. Das
TSE durfte dann jeweils zehntausende Wahltischdelegierte neu ausbilden – die dadurch
provozierte Konfusion der Leute bzgl. Stimmabgabe- und Auszählungsmodalitäten war
so vorprogammiert. Einen Eindruck vom Chaos und der allgemeinen Erschöpfung
vermittelt vielleicht dieser
Blogeintrag vom 3. März. Der Menschenrechtsprokurador David Morales kommentierte
gestern denn auch: „Ich muss daran erinnern,
dass ein Grossteil dieser Wahlkrise von der Verfassungskammer selbst verursacht
wurde, die einen unvernünftigen Zeitraum für die Einführung 2015 der gekreuzten
Stimme durchsetzte“. Insgesamt geht es in allen Wahlsystem-Erlassen der
Kammer darum, die inhaltliche Programmwahl durch Marketing (Personenwahl) zu
ersetzen (s. dazu den verlinkten Blogbeitrag von Ende März). Schliesslich hatte
sich das Wahlsystem als letztlich untauglich erwiesen, einen linken Wahlsieg zu
verhindern.
Kafka in San Salvador
Nun werden also fast ein Drittel der Wahlzettel des
Landes „nachgezählt“. Eine Nachzählung, die es in Verfassung und Wahlgesetz
nicht gibt, wohl aber im Willen der
Kammer. Bei den Friedensverhandlungen hatte der FMLN das Prinzip
durchgesetzt, dass die Stimmen von den ParteivertreterInnen an den Wahltischen
gezählt werden und es eine „Nachzählung“ nur in Form der Aktenüberprüfung und
beim beschriebenen Fall von angefochtenen Stimmen in einer grösseren Zahl als
der Differenz zwischen GewinnerIn und VerliererIn . Denn bis zu den
Friedensabkommen fand der Wahlbetrug während Jahrzehnten bei der
zentralisierten Auszählung statt. Dieses „eherne“ Prinzip ist nun Makulatur.
Interessanterweise ordnete die Kammer auch an, dass die Nachzählung vom TSE,
unter „Supervision der
Generalstaatsanwaltschaft“, ausgerichtet werden müsse. Was diese
„Supervision“ der fest in ARENA-Hand befindlichen Generalstaatsanwaltschaft
bedeutet, scheint mir mysteriös. Bei Dingen wie Wahlresultaten und Entscheiden
der Wahltischgremien hatte diese Behörde bis dato laut Verfassung und Gesetz
null Einfluss. Zum anderen ist zu bemerken, dass bei dieser Nachzählung die
Parteien zwar noch zugegen sein dürfen, aber nicht mehr als Akteure. Auch das
widerspricht eklatant der Verfassung. Ob es nun gute Gründe für eine Änderung
dieses Verfassungsinhalts gibt oder nicht, laut Papier, also Verfassung, obläge
es dem Parlament, hier Änderungen einzubringen – nicht der üblichen
Vierergruppe der Kammer. (Wobei für diesen Erlass nur drei der vier üblichen
Verdächtigen gestimmt haben.)
Wir stehen also vor einer Situation, in der ein verfassungswidriger
Akt von Akteuren ausgeübt werden muss, deren Kompetenzen laut Verfassung
ohnehin völlig anders gelagert sind. Und haben zusätzlich die Ungewissheit, ob
am 1. Mai das Parlament in seiner gültigen Zusammensetzung tagen kann.
Wird diese „Nachzählung“ die bisherigen Resultate
für die Parlamentswahlen im Departement San Salvador ändern? Das ist offen. Zum
einen ist unklar, ob nun Betrugskräfte im TSE und der Generalstaatsanwaltschaft
Oberwasser gewinnen. Ist dies auszuschliessen, sollten sich die Resultate kaum
gross ändern. Zwar werden sehr viele Unstimmigkeiten und auch grobe Fehler bei
den Akten zutage treten, doch soweit sie der Erschöpfung der
Wahltischdelegierten entspringen, sollten sie sich tendenziell ausgleichen –
mal wurde diese, mal jene Partei „beglückt“.
Die Spur der Verfassungskammer
Eine Parlamentsuntersuchung über ihre illegal
zustande gekommene Zusammensetzung (zwei
der vier Täter dürften gar nicht Mitglieder sein, einer wegen zweier
Verurteilungen wegen „häuslicher Gewalt“) verbot die Kammer als
verfassungswidrig ebenso wie jegliche Beteiligung von Staatsangestellten - von
der Abgeordneten bis zur Lehrerin - an Wahlkampagnen (in der Freizeit), da
besagte Wesen qua dieser Eigenschaft die Nation als solche zu vertreten haben;
zaghafte Reformen in Richtung progressive Steuergerechtigkeit unter der
FMLN-Regierung hebelte sie (gerade gestern wieder) als Verletzung der
Gleichheit vor dem Gesetz aus; sie setzte in verschiedenen Staatsapparaten die
Wiedereinstellung von entlassenen CheffunktionärInnen in ihre bisherigen alten politische
Vertrauensposten durch; sie betrieb eine völlige Transformation des aus den
Friedensabkommen von 1992 resultierenden Wahlsystems, obwohl solche
Verfassungsänderungen theoretisch – also nach Verfassung – einzig vom Parlament
beschlossen werden können, usw. Die Kammer agiert unter der Protektion der
US-Botschaft, also der „internationalen Gemeinschaft“. Als sich das Parlament
2012 gegen die weitreichende Beschneidung seiner Befugnisse durch die
Verfassungskammer wehren wollte, indem es an den Zentramerikanischen
Gerichtshof gelangte, setzte ein internationales Kesseltreiben gegen die
Anfechtung der „Unabhängigkeit der Justiz“ ein, von den grossen US-Medien über
US-Kongressabgeordnete bis zur Chefin des UN-Menschenrechtskommissariats. Als
wenige Monate später der starke Mann im nachputschistischen Honduras, damals
Parlaments-, heute Staatspräsident, die Richter der Verfassungskammer knallfall
entliess, weil sie sich einem seiner Machtprojekte („Modellstädte“ unter
eigener Investorenverfassung im nationalen Territorium) widersetzten, schwieg
die besagte Gemeinschaft – das Vorhaben
stammte schliesslich von US-Ökonomen. In El Salvador dagegen operiert die Verfassungskammer
strikt gegen den linken FMLN.
____
Nach den „definitiven“ Resultaten des Wahlgerichts
hat übrigens der FMLN, obwohl er nur 31 Parlamentssitze gegenüber 35 für ARENA
gemacht hat, so schlecht nicht abgeschnitten. Zumindest, wenn man zum Vergleich
auf die letzten Parlamentswahlen von 2012 schaut (die allerdings gegenüber der
vorherigen Tendenz einen Einbruch bedeuteten). Der Rechtsblock (ARENA. PCN,
PDC) verlor gegenüber 2012 insgesamt 31‘000 Stimmen, von allen Parteien hat nur
der FMLN etwas zugelegt (rund 13‘000 Stimmen). Der Vorsprung von ARENA auf den
Frente hat sich von 70‘000 Stimmen auf die Hälfte reduziert (ARENA 2012: 897‘054,
2015: 874‘169; FMLN 2012: 827‘522, 2015: 840‘619). 2012 hatte der FMLN wie
jetzt 31 Parlamentsmandate gewonnen, ARENA 33, heute – aus eigener Kraft – nur 32
(die restlichen 3 resultieren aus Listenverbindungen in einigen Departementen
mit anderen Rechtsparteien). Nun, Fakt bleibt, die Linke, also der FMLN, ist
minoritär. Immerhin: Der heute von der Rechten an den Tag gelegte Wahltriumphalismus
geht auf ziemlich wackligen Beinen – auch auf der Gemeindeebene mussten sie
einen Rückschritt konstatieren.
Natürlich sind alle diese Zahlen jetzt erst mal ohne
Gewähr.