El Salvador: Wahlen und ein Justizputsch (mit nachträglicher Ergänzung vom 23. April)

Mittwoch, 22. April 2015



(zas, 22.4.15) Am 14. April 2015, mehr als sechs Wochen nach den Parlaments- und Gemeindewahlen, ordnete die Verfassungskammer des Obersten Gerichts eine komplette Neuauszählung der Stimmen für die Parlamentswahlen im bevölkerungsreichsten Departement San Salvador an. Das Ganze markiert einen weiteren Schritt hin zu einem langsam per Justizputsch gelenkten Land. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass 1. Mai, Tag des Beginns der neuen Legislaturperiode, kein funktionierendes Parlament zusammentreten kann.

Wahltechnisches
Doch zuerst ein paar Angaben: Die Kammer gab dem Ansinnen von drei gescheiterten Kandidaten des Rechtsblocks statt, die nicht etwa gegen siegreiche linke KandidatInnen rekurrierten, sondern gegen die Kollegen aus der eigenen Partei, die das Rennen gemacht haben. Kernargument: Bei der Auszählung an den Wahltischen seien die Präferenzstimmen (mit der bestimmte KandidatInnen gegenüber anderen der gleichen Parteiliste bevorzugt werden) zum Nachteil der Kläger unkorrekt gezählt worden. Zudem sei die Zählung der Stimmen auf den offenen Listen (in El Salvador gekreuzte Stimme genannt) – man wählt KandidatInnen verschiedener Parteien – ebenfalls zu ihrem Nachteil verfälscht worden. Die Kläger forderten deshalb die Neuauszählung aller im Departement San Salvador abgegebenen Stimmen für die Parlamentswahl. Gleiches verlangte auch der bisherige Abgeordnete der Kleinpartei CD, Douglas Avilés. In seinem Fall liegt die Sache etwas anders: Bei der drei Wochen dauernden „definitiven“ Auszählung unter Leitung des Wahlgerichts TSE, deren Resultate Ende März bekannt wurden, kam es zum Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen ihm und dem Kriegsverbrecher und General Mauricio Vargas (von der ARENA-Partei). Dabei wurden sechs Urnen der Stadtgemeinde Mejicanos im Departement San Salvador wegen angeblichen massiven Fehlern in den Akten „auf Null gesetzt“, d.h., aus der Auszählung ausgeschieden. Ermöglicht wurde das, weil an dem die Wahlakten von Mejicanos überprüfenden Tisch  der Rechtsblock um ARENA auch den Vertreter der GANA-Partei kaufen konnte und damit die Stimmenmehrheit erlangte. Dass damit der General begünstigt wurde, macht ein Blick auf das Wahlgesetz verständlich: Die Anzahl gültiger Stimmen im Departement X wird durch dessen Anzahl Abgeordneter dividiert. Die Parteien erhalten soviele Abgeordnete, wie sie sie dieses Rechenergebnis, den Quotienten, ein Mal oder mehrere Male erzielen. Wenn in einem Departement mit sagen wir sieben Abgeordnetensitzen die Parteien den Quotienten nur fünf Mal erreichen, bekommen jenen beiden Parteien die fehlenden Sitze, die am meisten sog. Reststimmen gemacht haben, also dem Quotient am nächsten kommen. Das kann eine Partei sein, die den Quotient schon mehrmals erreicht hat, oder eine Partei, deren Gesamtstimmen unter dem Quotient liegen. Im vorliegenden Fall hätte der Einbezug der sechs Wahltische von Mejicanos den departementsweiten Quotienten derart erhöht, dass ARENA dafür so viele Reststimmen hätte abgeben müssen, dass Konkurrent Avilés das Rennen gemacht hätte. Dies ergab sich aus den den Parteien vorliegenden betreffenden Aktenkopien, aus denen auch hervorgeht, dass die angeführten „massiven Fehler“ in den Akten offenbar schlicht erlogen waren und auf jeden Fall nie eine Streichung der sechs Wahltische hätten nach sich ziehen dürfen. Allerdings hatte danach das Wahlgericht die Überprüfung aller im Departement vorliegenden angefochtener Wahlzettel, bei denen sich die Wahltische nicht hatten einigen können, angeordnet. Denn hier war der einzige im Wahlgesetz angeführte Anlass gegeben, um die Wahlurnen nach ihrer Auszählung durch die Wahltische zu öffnen: Die Anzahl der umstrittenen Stimmen übertraf nämlich die Differenz zwischen Vargas und Avilés. Bei dieser Sichtung der umstrittenen Stimmen gelangte das TSE zu ihrer an sich definitiven Beurteilung. Und ARENA holte sich dabei offenbar genügend Stimmen, um den beschriebenen Quotientfaktor neutralisieren zu können.



Die Warnung
Zur jüngsten Resolution der Verfassungskammer sagte Medardo González, Generalsekretär des FMLN, vor wenigen Tagen in einem Radiointerview: Sie „erfüllt alle Vorahnungen, die wir in den vergangenen Monaten in der Kritik an Form und Rhytmen der Urteile der der Kammer gehabt haben. Eine Kritik, die die OAS in ihrem Bericht bestätigt. Wir sagten, dass die Beschlüsse, wie die individuellen Präferenzstimmen – es gab eine Diskussion, in der ARENA ihre Ansichten durchbringen wollte, so dass am Schluss die Kammer die Entscheidung über die Bewertungsmodalität dieser Stimmen traf, ganz im Sinne von ARENA – dass die Rechtssicherheit des passiven Wahlrechts, also der Kandidaten, nicht garantiert sei. Und dass wir das Risiko eingehen, von nun an zu sehen, wie Verfassungsrekurse wegen angeblicher Verletzung individueller Rechte  Wahlresultate beeinträchtigen werden. Und [die Entscheide] den einzelnen Kandidaten Recht geben würden, logisch, denn kein Kandidat kann an jeder Urne sein, um zu garantieren, dass seine Präferenzstimmen richtig gezählt werden. […] Jetzt befinden wir in dieser Lage. […] Niemand soll die Warnung vor dem Beschluss der Kammer acht Tage vor dem Wahltermin vergessen, der, das muss man richtig sehen, nicht die Form der Stimmabgabe, sondern die Form der Validierung der Stimme in der Auszählung betraf. Also die Arbeit der Wahltischdelegierten [der Parteien]; acht Tage vor einem Wahltermin, der auf der Ausbildung von nicht-professionellen Personen beruht. Das betraf 160‘000 Wahltischdelegierte, die in einer Woche ausgebildet werden mussten. Damals warnten einige davor, dass die vier Herren der Kammer möglicherweise die Bedingungen schufen, um Mittel zu finden, feste Wahlergebnisse zu verhindern, um die Voraussetzungen für eine totale Destabilisierung zu schaffen, für einen Präzedenzfall für die massive Öffnung der Urnen. Jetzt sind es 28 % der Stimmen landesweit, die erneut gezählt werden. Von jetzt an gibt es bei jedem Wahlprozess eine juristische Instabilität, denn die Kammer kann sich mit Verweis auf den Präzedenzfall 2015 stets zugunsten irgendeines Rekurses irgendeines Kandidaten aussprechen. Wenn die Resultate den rechten nicht passen, können sie von vier oder drei Personen der Verfassungskammer umgestossen werden.“
 
Medardo González


Parlament oder nicht? Scheissegal.
Die neue Order der Verfassungskammer schuf auf der praktischen Ebene viele Probleme und höhlte die verfassungsmässige Gewaltenteilung weiter aus. Die Resolution war so abgefasst, dass nicht klar war, ob die Kammer eine „Nachzählung“ der nur der Akten oder tatsächlich aller Stimmzettel meinte. In einer „Präzisierung“ vom 17. April 2015 bestätigte die Kammer diesen letzten Fall und erstreckte die Frist für die Nachzählung bis spätestens 27. April, nachdem sie nicht mehr ignorieren konnte, dass die ursprünglich gesetzte Frist vom 21. April schlicht nicht einzuhalten war.  Es scheint allerdings fraglich, ob die neue Frist realistisch ist. Erinnern wir uns: Für die erste Auszählung der 2872 Wahltische im Departement San Salvador brauchten die ParteienvertreterInnen an den Urnen aufgrund der komplizierten Auszählungsbedingungen oft bis in den späten Vormittag des folgenden Morgens. Beteiligt waren landesweit mehrere zehntausend Parteidelegierte. Die stehen jetzt nicht mehr zur Verfügung. Das Personal des TSE ist sehr beschränkt, abgesehen davon, dass für den ganzen Aufwand – man rechnet mit anderthalb Millionen Dollar – noch kein Budget zur Verfügung steht. Für die Überprüfung der landesweit 10‘621 Urnenakten (der vorher erwähnten „definitiven“ Auszählung) brauchten die von Kadern der Parteien besetzten Gremien drei Wochen! Doch am 1. Mai muss laut Verfassung das neu gewählte Parlament zusammentreten. Was aber tun, wenn die „Nachzählung“ der Wahlzettel bis dann nicht abgeschlossen wäre? Vermutlich käme dann die von der Verfassungskammer erfundenen „provisorischen“ Ausweise für die neu gewählten ParlamentarierInnen zum Tragen.
 
Die Viererbande der Verfassungskammer. Quelle: Contrapunto.
Machtanspruch
Denn die Kammer geruhte mit ihrem Obrigkeitsspruch zu warten, bis das Wahlgericht TSE am 14. April die laut bisherigem Recht definitiven Ausweise für die Gewählten ausgestellt hatte. Die Rekurse lagen seit fast einem Monat vor, doch der Kammer war es ein Anliegen, ihren Spruch auf den Tag zu terminieren, an dem das TSE endlich – nach langem Warten – die Ausweise in einer feierlichen Zeremonie überreicht hatte. Es ging ihr darum, ihren absoluten Machtanspruch zu demonstrieren und das von den Rechten angefeindete TSE blosszustellen. Von der Verfassung her hat die Kammer diese Macht gar nicht, doch scheint gegen ihre faktische Ausübung kein Gras gewachsen zu sein. Zwar nennt Verfassungsartikel 208 das TSE die „höchste Autorität“ in Wahlsachen, doch weiss sich Kammer für Verfassungsverletzungen zuständig, deren Existenz sie nach Belieben „interpretiert“.
TSE-Präsident Julio Olivo, zuvor Dekan der Jura-Fakultät der Nationaluniversität, meinte gestern im Fernsehen: Die Kammer „will Macht demonstrieren … Die Macht der Staatsorgane zu hinterfragen, das ist die politische Funktion, die sie ausübt und die keine Grenzen kennt“. Für Chaos bei den letzten Wahlen (s. die verschiedenen Blogeinträge seit dem 1. März, zuletzt von Ende März hier) ist die Kammer an erster Stelle verantwortlich. Vier Monate vor dem Wahltermin setzte sie mit 4:1 Stimmen die Modalität der „gekreuzten Stimme“ (offene Liste) durch, gegen den Einwand ihres Präsidenten, der darauf hinwies, dass die Zeit für eine reibungslose Einführung dieser Fundamentalveränderung nicht reiche. Zwei Monate vor dem Urnengang änderte sie die Modalität der Bewertung der gekreuzten Stimmen und nur eine Woche vor dem Wahltag vom 1. März erliess sie aus heiterem Himmel eine weitere, die Auszählungsmodalitäten verändernde Verordnung. Ihre Reihe von „Interventionen“ vor der letzten Wahl trug enorm zu der Auszählung offenkundig werdenden Desorientierung der Mitglieder der Wahltischgremien bei. Das TSE durfte dann jeweils zehntausende Wahltischdelegierte neu ausbilden – die dadurch provozierte Konfusion der Leute bzgl. Stimmabgabe- und Auszählungsmodalitäten war so vorprogammiert. Einen Eindruck vom Chaos und der allgemeinen Erschöpfung vermittelt vielleicht dieser Blogeintrag vom 3. März. Der Menschenrechtsprokurador David Morales kommentierte gestern denn auch: „Ich muss daran erinnern, dass ein Grossteil dieser Wahlkrise von der Verfassungskammer selbst verursacht wurde, die einen unvernünftigen Zeitraum für die Einführung 2015 der gekreuzten Stimme durchsetzte“. Insgesamt geht es in allen Wahlsystem-Erlassen der Kammer darum, die inhaltliche Programmwahl durch Marketing (Personenwahl) zu ersetzen (s. dazu den verlinkten Blogbeitrag von Ende März). Schliesslich hatte sich das Wahlsystem als letztlich untauglich erwiesen, einen linken Wahlsieg zu verhindern. 

Kafka in San Salvador
Nun werden also fast ein Drittel der Wahlzettel des Landes „nachgezählt“. Eine Nachzählung, die es in Verfassung und Wahlgesetz nicht gibt, wohl aber im Willen der  Kammer. Bei den Friedensverhandlungen hatte der FMLN das Prinzip durchgesetzt, dass die Stimmen von den ParteivertreterInnen an den Wahltischen gezählt werden und es eine „Nachzählung“ nur in Form der Aktenüberprüfung und beim beschriebenen Fall von angefochtenen Stimmen in einer grösseren Zahl als der Differenz zwischen GewinnerIn und VerliererIn . Denn bis zu den Friedensabkommen fand der Wahlbetrug während Jahrzehnten bei der zentralisierten Auszählung statt. Dieses „eherne“ Prinzip ist nun Makulatur. Interessanterweise ordnete die Kammer auch an, dass die Nachzählung vom TSE, unter „Supervision der Generalstaatsanwaltschaft“, ausgerichtet werden müsse. Was diese „Supervision“ der fest in ARENA-Hand befindlichen Generalstaatsanwaltschaft bedeutet, scheint mir mysteriös. Bei Dingen wie Wahlresultaten und Entscheiden der Wahltischgremien hatte diese Behörde bis dato laut Verfassung und Gesetz null Einfluss. Zum anderen ist zu bemerken, dass bei dieser Nachzählung die Parteien zwar noch zugegen sein dürfen, aber nicht mehr als Akteure. Auch das widerspricht eklatant der Verfassung. Ob es nun gute Gründe für eine Änderung dieses Verfassungsinhalts gibt oder nicht, laut Papier, also Verfassung, obläge es dem Parlament, hier Änderungen einzubringen – nicht der üblichen Vierergruppe der Kammer. (Wobei für diesen Erlass nur drei der vier üblichen Verdächtigen gestimmt haben.) 
Wir stehen also vor einer Situation, in der ein verfassungswidriger Akt von Akteuren ausgeübt werden muss, deren Kompetenzen laut Verfassung ohnehin völlig anders gelagert sind. Und haben zusätzlich die Ungewissheit, ob am 1. Mai das Parlament in seiner gültigen Zusammensetzung tagen kann.
Wird diese „Nachzählung“ die bisherigen Resultate für die Parlamentswahlen im Departement San Salvador ändern? Das ist offen. Zum einen ist unklar, ob nun Betrugskräfte im TSE und der Generalstaatsanwaltschaft Oberwasser gewinnen. Ist dies auszuschliessen, sollten sich die Resultate kaum gross ändern. Zwar werden sehr viele Unstimmigkeiten und auch grobe Fehler bei den Akten zutage treten, doch soweit sie der Erschöpfung der Wahltischdelegierten entspringen, sollten sie sich tendenziell ausgleichen – mal wurde diese, mal jene Partei „beglückt“.

Die Spur der Verfassungskammer
Eine Parlamentsuntersuchung über ihre illegal zustande gekommene  Zusammensetzung (zwei der vier Täter dürften gar nicht Mitglieder sein, einer wegen zweier Verurteilungen wegen „häuslicher Gewalt“) verbot die Kammer als verfassungswidrig ebenso wie jegliche Beteiligung von Staatsangestellten - von der Abgeordneten bis zur Lehrerin - an Wahlkampagnen (in der Freizeit), da besagte Wesen qua dieser Eigenschaft die Nation als solche zu vertreten haben; zaghafte Reformen in Richtung progressive Steuergerechtigkeit unter der FMLN-Regierung hebelte sie (gerade gestern wieder) als Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz aus; sie setzte in verschiedenen Staatsapparaten die Wiedereinstellung von entlassenen CheffunktionärInnen in ihre bisherigen alten politische Vertrauensposten durch; sie betrieb eine völlige Transformation des aus den Friedensabkommen von 1992 resultierenden Wahlsystems, obwohl solche Verfassungsänderungen theoretisch – also nach Verfassung – einzig vom Parlament beschlossen werden können, usw. Die Kammer agiert unter der Protektion der US-Botschaft, also der „internationalen Gemeinschaft“. Als sich das Parlament 2012 gegen die weitreichende Beschneidung seiner Befugnisse durch die Verfassungskammer wehren wollte, indem es an den Zentramerikanischen Gerichtshof gelangte, setzte ein internationales Kesseltreiben gegen die Anfechtung der „Unabhängigkeit der Justiz“ ein, von den grossen US-Medien über US-Kongressabgeordnete bis zur Chefin des UN-Menschenrechtskommissariats. Als wenige Monate später der starke Mann im nachputschistischen Honduras, damals Parlaments-, heute Staatspräsident, die Richter der Verfassungskammer knallfall entliess, weil sie sich einem seiner Machtprojekte („Modellstädte“ unter eigener Investorenverfassung im nationalen Territorium) widersetzten, schwieg die besagte Gemeinschaft  – das Vorhaben stammte schliesslich von US-Ökonomen. In El Salvador dagegen operiert die Verfassungskammer strikt gegen den linken FMLN. 

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Nach den „definitiven“ Resultaten des Wahlgerichts hat übrigens der FMLN, obwohl er nur 31 Parlamentssitze gegenüber 35 für ARENA gemacht hat, so schlecht nicht abgeschnitten. Zumindest, wenn man zum Vergleich auf die letzten Parlamentswahlen von 2012 schaut (die allerdings gegenüber der vorherigen Tendenz einen Einbruch bedeuteten). Der Rechtsblock (ARENA. PCN, PDC) verlor gegenüber 2012 insgesamt 31‘000 Stimmen, von allen Parteien hat nur der FMLN etwas zugelegt (rund 13‘000 Stimmen). Der Vorsprung von ARENA auf den Frente hat sich von 70‘000 Stimmen auf die Hälfte reduziert (ARENA 2012: 897‘054, 2015: 874‘169; FMLN 2012: 827‘522, 2015: 840‘619). 2012 hatte der FMLN wie jetzt 31 Parlamentsmandate gewonnen, ARENA 33, heute – aus eigener Kraft – nur 32 (die restlichen 3 resultieren aus Listenverbindungen in einigen Departementen mit anderen Rechtsparteien). Nun, Fakt bleibt, die Linke, also der FMLN, ist minoritär. Immerhin: Der heute von der Rechten an den Tag gelegte Wahltriumphalismus geht auf ziemlich wackligen Beinen – auch auf der Gemeindeebene mussten sie einen Rückschritt konstatieren.
Natürlich sind alle diese Zahlen jetzt erst mal ohne Gewähr.