Wasser darf keine Ware sein!

Sonntag, 17. November 2019

Erklärung des El-Salvador-Bundestreffens 2019

Die El-Salvador-Solidaritätsgruppen, die sich vom 8. bis 10. November 2019 in Frankfurt am Main zu ihrem jährlichen Koordinationstreffen versammelt haben, stellen zur Frage der Wasserversorgung in El Salvador fest:

El Salvador hat internationale Pakte unterzeichnet und ratifiziert, die das Menschenrecht auf Trinkwasser und Abwasserbeseitigung schützen. Sowohl der Internationale Pakt für die wirtschaftlichen, sozialen und Kulturellen Rechte der Vereinten Nationen als auch eine spezifische Resolution der UN-Generalversammlung anerkennen ausdrücklich das Menschenrecht auf Trinkwasser und Abwasserbeseitigung.
Gleichwohl hat der Staat El Salvador das Menschenrecht auf Wasser weder in der Verfassung noch in der Gesetzgebung verankert. Ganz im Gegenteil wird im Parlament ein Entwurf für ein Wassergesetz debattiert, das eine Aufsichtsbehörde vorsieht, in der die privatwirtschaftlichen Interessen die Mehrheit haben, wenn es um die Verteilung und Tarifierung des Wassers geht.
Der Erzbergbau im Tagebau gefährdet weiterhin das Menschenrecht auf Wasser, obwohl es ein Gesetz gibt, das ihn verbietet. So gibt es keine Verträge, die die wichtigsten Wassereinzugsgebiete El Salvador vor Infiltrationen aus den Nachbarländern schützten, welche durch Bergbau in anderen Ländern entstehen. Auch unternehmen die salvadorianischen Regierungen nichts gegen die anhaltende Verschmutzung des Oberflächenwassers mit Giften aus den aufgelassen Bergwerken des Landes.
Weil es kein an den Menschenrechten orientiertes Wassergesetz gibt, nutzt die Privatwirtschaft das Wasser ohne jegliche Kontrolle. Das Menschenrecht auf Wasser wird auch durch Infrastrukturprojekte, die unregulierte Ausweitung des Zuckerrohr-Anbaus und Luxuswohnbauprojekte verletzt. Zu nennen sind die Projekte für „gated communities“ im Valle del Ángel in der Region San Salvador und „Nueva Acrópolis“ in der Region Sonsonate. Beide Projekte verbrauchen überproportional viel Grund- und Oberflächenwasser.
Die Wirtschaft, die Industrialisierung und die übermäßige Ausbeutung der Naturressourcen sind schädlich für die Umwelt. Das rein an wirtschaftlichen Interessen orientierte Wachstum hat zu Klimaveränderung und Bedingungen geführt, die zu Wasserknappheit im Land geführt haben; davon ist vor allem die arme Bevölkerung betroffen. Deshalb müssen Gemeinschaftsgüter wie das Wasser geschützt und Nachhaltigkeit sichergestellt werden.

Aus den genannten Gründen unterstützen wir die Forderungen unserer Partnerinnen und Partner von den sozialen Bewegungen in El Salvador:
  1. Anerkennung des Menschenrechts auf Wasser in der Verfassung und in der Gesetzgebung durch das Parlament El Salvadors. Vorrang für den menschlichen Verbrauch von Wasser. Einhalten der internationalen Verpflichtungen auf diesem Gebiet.
  2. Wasser muss zu einem öffentlichen Gut erklärt und seine Privatisierung unterbunden werden.
  3. Schaffung einer Aufsichtsbehörde, die dem öffentlichen Interesse genügt und Ausschluss der Privatwirtschaft von der Wasserversorgung.
  4. Schaffung eines demokratischen Tarifsystems, durch das Wasser bezahlbar wird und bei dem die Preise am Verbrauch orientiert sind.
  5. Vollständige Umsetzung des Gesetzes zum Verbot von Erzbergbau (Ley de Prohibición de la Minería) und Maßnahmen zur Unterbindung der Verschmutzung des Grundwassers durch Substanzen aus aufgelassenen Bergwerken. Bemühung um binationale und regionale Verträge zum Schutz der Wassereinzugsgebiete.
Frankfurt a. M., 10. November 2019