Online-Bezahldienst kündigt Verkäufern wegen des Vertriebs kubanischer Waren. Betroffene wollen rechtliche Schritte ergreifen
Berlin. Der Online-Bezahldienst PayPal muss mit einer Sammelklage mehrerer deutscher Internethändler rechnen, nachdem das Tochterunternehmen des US-amerikanischen eBay-Konzerns den Kunden wegen Kontakten nach Kuba die Konten gesperrt hat. Der jüngste Fall des schleswig-holsteinischen Onlinehandels Rum & Co war Mitte dieser Woche publik geworden: Dem Unternehmen war von PayPal gekündigt worden, weil Rum & Co auch Waren aus Kuba vertreibt. Zuerst hatte am Dienstag das Onlinemagazin Golem.de über den Fall berichtet.PayPal führte im Kontakt mit dem Besitzer Thomas Altmann die Bestimmungen einer Blockade an, die von den USA seit 1962 gegen Kuba aufrecht erhalten wird. "Entfernen sie alle kubanischen Zigarren von ihrer Website, die gegen die PayPal-Nutzungsbedingungen verstoßen", zitiert Altmann aus einer etwas kryptischen Mitteilung des Unternehmens. Auch Rum und sogar Aschenbecher seien von dem Handelsverbot betroffen, so Altmann.
Gegenüber amerika21.de kündigte Onlinehändler Altmann nun rechtliche Schritte gegen den Konzern an. "Diese willkürliche Kontosperre trifft offenbar weitaus mehr Händler", sagte er im Interview. Mit anderen Betroffenen will Altmann erörtern, wie gegen die Kontensperrung nach deutschem und europäischem Recht gerichtlich vorzugehen ist. "Es kann doch nicht sein, dass hier in Europa US-Gesetze Anwendung finden", empört sich Altmann, bei dem sich in den vergangenen Tagen rund zehn weitere Opfer der PayPal-Firmenpolitik gegenüber Kuba gemeldet haben.
PayPal gehört seit 2002 dem US-Konzern eBay an. Den Hauptsitz unterhält die Firma in San José im US-Bundesstaat Kalifornien, das europäische Tochterunternehmen läuft auf den Namen "PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A." mit Sitz in Luxemburg. Juristen bezweifeln deswegen, dass die extraterritoriale Wirkung der US-Bockade in der EU durchsetzbar ist.
Im Interview mit Golem.de hatte der Fachanwalt Michael Terhaag in diesem Zusammenhang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens als rechtlich fragwürdig bezeichnet. In den AGB heißt es: "Nach eigenem Ermessen behalten wir uns vor, Konten jederzeit zu schließen" oder die Funktion zu begrenzen. Nach Terhaags Ansicht sind Kunden gegen die Bestimmungen bislang nur nicht vorgegangen, weil sich ein Rechtsstreit in Luxemburg oft nicht lohnt. Im Fall einer Sammelklage mehrerer betroffener Händler könnte sich das ändern.
Das Vorgehen des eBay-Tochterunternehmens gegen Kunden mit Kuba-Kontakten ist nicht neu. Seit Ende vergangenen Jahres wurde einer gemeinnützigen Bildungsorganisation in Großbritannien mehrmals das PayPal-Konto gesperrt, weil die Gruppierung Medizinstudenten Kurse in Kuba vermittelt.
Bislang hat die Europavertretung von PayPal nicht auf Presseanfragen reagiert. Golem.de wartet vergebens auf eine Stellungnahme. Auch amerika21.de versuchte am Dienstag und Mittwoch, die Pressestelle des Unternehmens per E-Mail und telefonisch zu erreichen. Die Bitte um Rückruf wurde bislang nicht beantwortet.