(zas, 28.10.10) Man kennt es, das herablassende "Tzztzz" des Mainstreams, wenn  von Menschenrechten weit weg die Rede ist. Das Hinweisen auf Zustände, die "bei uns" nicht denkbar sind - aktuell nervt gerade Amnesty National mit einer entsprechenden Plakatkampagne. Kommt die Rede auf den UNO-Menschenrechtsrat, rümpfen sich die metropolsensiblen Nasen - wie stets aus dem falschen Grund. Wir werden etwa belehrt, dass da Regimes mit drin sitzen, die „unseren“ Ansprüchen an saubere  Westen in keiner Weise genügen. Man denke: Kuba hat einen Sitz in diesem  Gremium! Ein Land, das keine Gefangenen foltert (anders als im US-besetzten  Guantánamo), in dem keine Todesschwadronen die „soziale Säuberung“ von  Unterklassenkriminellen und Transis besorgen, in dessen Knästen heute reale  Bildungsangebote existieren, in dem die Menschen trotz Blockade und internen  Schwierigkeiten im Krankheitsfall auf medizinische Verpflegung zählen können,  ohne dafür erst ein paar hundert Dollar irgendwo im schwarzen Loch der Armut  aufzutreiben oder sonst halt zu verrecken – welche Respektlosigkeit einer  Novartis gegenüber! Und so was sitzt im UNO-Menschenrechtsrat. Der sehr zu  kritisieren ist, aber wegen ganz anderen Dingen.
Die beiläufige Unterstellung, dass die imperialistischen  Metropolen das Non plus ultra in Sachen Menschenrechte darstellen, hat System.  Einen Einblick in die Gründe gibt uns z. B. ein kürzlich in der alternativen  Nachrichtenagentur alainet.org erschienener Artikel, ¿Una victoria pírrica contra  la industria corsaria del siglo XXI?, von José L. Gómez del Prado von  UNO-Arbeitsgruppe über Söldnerwesen. Seit vielen Jahren betreibt Kuba die  Schaffung und Stärkung einer UNO-Arbeitsgruppe über Söldner und trifft damit,  kaum zu fassen, regelmässig auf den Einspruch der Westmächte, vor allem der USA  und des britischen Königreiches, wo es die meisten dieser Private Military  Companies (PMC) gibt (für die Schweiz mit der Aegis-Niederlassung s. hier).  
Die massive Privatisierung des imperialistischen Kriegs führt  trotz eines weitgehenden Blackouts dazu, dass die „Exzesse“ der kommerziellen  Killapparate in Afghanistan oder im Irak hin und wieder zum Medienthema werden.  Gómez del Prado schreibt in diesem Zusammenhang: 
„Um diesen Sorgen Rechnung zu  tragen, haben die Regierungen der USA und des UK zusammen mit der Schweizer  Regierung, dem IKRK und den beiden wichtigsten Verbänden der  Sicherheitsindustrie, der International Peace Organization Association  (POA) für die USA und der British Association of Private Security  Companies (BAPSC) die Schweizer Initiative lanciert, die 2009 in der Annahme  des Dokuments von Montreux gipfelte. Dieses Dokument wiederholt die Normen des  internationalen humanitären Rechts und präsentiert eine Reihe von best  practices, auf freiwilliger Basis und ohne jegliche Verpflichtung seitens  der Unternehmen. Doch wenn diese vorbildlichen Beispiele nicht nur als  Schaufensterauslage gedacht sind, können sie nicht der Selbstregulierung  überlassen werden. Es braucht einen reglementierten und von den Regierungen  überwachten Anwendungsmechanismus“. 
Mit kubanischer und südafrikanischer Unterstützung hat die  UNO-Arbeitsgruppe über Söldnerwesen dem UNO-Menschenrechtsrat und der  UNO-Generalversammlung die Schaffung eines bindenden Mechanismus zur Kontrolle  dieser privaten Sicherheitsapparate vorgeschlagen, die richtig auch von  traditionellen Söldnergruppen unterschieden werden. Der Menschenrechtsrat nahm  die entsprechende Resolution am 1. Oktober mit 32 Ja, 12 Nein und 3 Enthaltungen  an. Nein stimmten die westlichen Länder (die Schweiz und Norwegen enthielten  sich der Stimme). Ohne USA und England kommt die Angelegenheit natürlich nicht  voran.
 

 





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