(zas, 28.10.10) Man kennt es, das herablassende "Tzztzz" des Mainstreams, wenn von Menschenrechten weit weg die Rede ist. Das Hinweisen auf Zustände, die "bei uns" nicht denkbar sind - aktuell nervt gerade Amnesty National mit einer entsprechenden Plakatkampagne. Kommt die Rede auf den UNO-Menschenrechtsrat, rümpfen sich die metropolsensiblen Nasen - wie stets aus dem falschen Grund. Wir werden etwa belehrt, dass da Regimes mit drin sitzen, die „unseren“ Ansprüchen an saubere Westen in keiner Weise genügen. Man denke: Kuba hat einen Sitz in diesem Gremium! Ein Land, das keine Gefangenen foltert (anders als im US-besetzten Guantánamo), in dem keine Todesschwadronen die „soziale Säuberung“ von Unterklassenkriminellen und Transis besorgen, in dessen Knästen heute reale Bildungsangebote existieren, in dem die Menschen trotz Blockade und internen Schwierigkeiten im Krankheitsfall auf medizinische Verpflegung zählen können, ohne dafür erst ein paar hundert Dollar irgendwo im schwarzen Loch der Armut aufzutreiben oder sonst halt zu verrecken – welche Respektlosigkeit einer Novartis gegenüber! Und so was sitzt im UNO-Menschenrechtsrat. Der sehr zu kritisieren ist, aber wegen ganz anderen Dingen.
Die beiläufige Unterstellung, dass die imperialistischen Metropolen das Non plus ultra in Sachen Menschenrechte darstellen, hat System. Einen Einblick in die Gründe gibt uns z. B. ein kürzlich in der alternativen Nachrichtenagentur alainet.org erschienener Artikel, ¿Una victoria pírrica contra la industria corsaria del siglo XXI?, von José L. Gómez del Prado von UNO-Arbeitsgruppe über Söldnerwesen. Seit vielen Jahren betreibt Kuba die Schaffung und Stärkung einer UNO-Arbeitsgruppe über Söldner und trifft damit, kaum zu fassen, regelmässig auf den Einspruch der Westmächte, vor allem der USA und des britischen Königreiches, wo es die meisten dieser Private Military Companies (PMC) gibt (für die Schweiz mit der Aegis-Niederlassung s. hier).
Die massive Privatisierung des imperialistischen Kriegs führt trotz eines weitgehenden Blackouts dazu, dass die „Exzesse“ der kommerziellen Killapparate in Afghanistan oder im Irak hin und wieder zum Medienthema werden. Gómez del Prado schreibt in diesem Zusammenhang:
„Um diesen Sorgen Rechnung zu tragen, haben die Regierungen der USA und des UK zusammen mit der Schweizer Regierung, dem IKRK und den beiden wichtigsten Verbänden der Sicherheitsindustrie, der International Peace Organization Association (POA) für die USA und der British Association of Private Security Companies (BAPSC) die Schweizer Initiative lanciert, die 2009 in der Annahme des Dokuments von Montreux gipfelte. Dieses Dokument wiederholt die Normen des internationalen humanitären Rechts und präsentiert eine Reihe von best practices, auf freiwilliger Basis und ohne jegliche Verpflichtung seitens der Unternehmen. Doch wenn diese vorbildlichen Beispiele nicht nur als Schaufensterauslage gedacht sind, können sie nicht der Selbstregulierung überlassen werden. Es braucht einen reglementierten und von den Regierungen überwachten Anwendungsmechanismus“.
Mit kubanischer und südafrikanischer Unterstützung hat die UNO-Arbeitsgruppe über Söldnerwesen dem UNO-Menschenrechtsrat und der UNO-Generalversammlung die Schaffung eines bindenden Mechanismus zur Kontrolle dieser privaten Sicherheitsapparate vorgeschlagen, die richtig auch von traditionellen Söldnergruppen unterschieden werden. Der Menschenrechtsrat nahm die entsprechende Resolution am 1. Oktober mit 32 Ja, 12 Nein und 3 Enthaltungen an. Nein stimmten die westlichen Länder (die Schweiz und Norwegen enthielten sich der Stimme). Ohne USA und England kommt die Angelegenheit natürlich nicht voran.