Communiqué der Widerstandsfront vom 19. Juli 2009
Der Frente Nacional contra el Golpe de Estado en Honduras (Nationale Font gegen den Staatsstreich), der Zusammenschluss der diversen organisierten Strukturen im Land,, die sich in der durch den Putsch provozierten Situation vereint haben, teilt der nationalen und internationalen Gemeinschaft mit:
1. Wir unterstreichen, dass die unnachgiebige Haltung der von den Putschisten ernannten Kommission einen erfolgreichen Ausgang der in San José stattfindenden Vermittlung verunmöglicht.
2. Wir sind mit dem ersten Punkt des vom costaricanischen Präsidenten und Friedensnobelpreisträger Oscar Arias präsentierten Vorschlages einverstanden, der die unverzügliche Wiedereinsetzung von Manuel Zelaya Rosales in das Präsidentenamt beinhaltet. Zu der wir verlangen, dass sie bedingungslos erfolgt.
3. Wir weisen den Rest dieses Vorschlages zurück, den er widerspricht unseren Ideen und Forderungen wie folgt: Punkt 2 ermöglicht den Einbezug [in die postulierte Regierung der Nationalen Einheit] von mit dem Putsch liierten Personen, die also Verbrechen gegen die Menschheit begangen haben. Punkt 3 bedeutet die Negierung des Rechts der BürgerInnen auf eine partizipative Demokratie. Punkt 4 betreibt die Straflosigkeit derer, die den Putsch geplant, ausgeführt und abgesegnet haben. Punkt 5 impliziert die Möglichkeit eines Wahlbetruges, auf den es schon klare Hinweise gibt. Punkt 6 widerspricht unserer Forderung nach einer grundsätzlichen Überprüfung des Verfassungsauftrages für die Streitkräfte und ihrer Rolle im Putsch. Punkt 7 ist gegenstandslos, solange die vorherigen Punkte nicht geklärt sind.
4. Wir klagen die stillschweigende Nichtanerkennung der von der De-facto-Regierung und ihren repressiven Apparaten begangenen Verletzung der Menschenrechte der Bevölkerung an, für die beispielhaft stehen: 4 Morde; 1158 illegale Verhaftungen; Schikanen und Verfolgung der VertreterInnen der Sozialbewegung; 14 Kommunikationsmedien, 14 JournalistInnen und 4 soziale Organisationen haben Anschläge auf das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit erlitten; die grundlegenden, in der Verfassung verankerten individuellen Freiheitsrechte der BürgerInnen sind verletzt worden. Wir klagen auch die Rückentwicklung an, die das Land in Sachen Menschenrechte, Militarisierung und Verfolgung von Comunidades wie jener von Guadalupe Carney (Silicon, Colón) erlebt;; die Militarisierung der staatlichen Einrichtungen und das Handeln von Todesschwadronen im ganzen Land. Hinzu kommt die Kollusion von Staatsanwaltschaft und Justiz mit der De-facto-Regierung, die in der Bevölkerung einen Zustand der Schutzlosigkeit bewirkt.
5. Wir halten unsere Position zugunsten von einschliessenden politischen Prozessen aufrecht, welche eine demokratische Teilnahme der Männer und Frauen über das Mittel der Einsetzung einer Nationalen Verfassungsgebenden Versammlung fördern.
6. Wir kämpfen unbeirrt weiter, bis wir die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung erreichen.
Tegucigalpa, 19. Juli 2009